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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Vermietungen und Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Villa Haux
- Die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen
im Vermietungs- und Veranstaltungsbereich der Villa Haux.
- Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er der Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
- Aufträge für die Vermietung von Räumlichkeiten werden erst für die Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft verbindlich, wenn sie durch die Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft schriftlich bestätigt sind. Auch sonstige Vereinbarungen sowie
Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung zu
Erlangung der Gültigkeit. Eine Bestätigung kann auch in elektronischer Form (Email) zugestellt werden.
- Im Falle von Stornierung gelten folgende Regelungen:
Stornierung bis 8 Tage vor Termin
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keine Gebühr
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Stornierung bei 7 und weniger Tagen vor Termin
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50 % auf die Raummiete
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Die Berechnung der Frist beginnt mit Eingang einer schriftlichen Stornierung.
- Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung
verursacht wurden, haftete der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch
die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial
oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft
mbH nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt die
Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft keine Haftung. Sämtliches Dekomaterial muss den
feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Mitgebrachtes Dekomaterial soll bis spätestens 24
Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden, wobei die Räumlichkeiten unmittelbar
nach Ende der Veranstaltung wieder in den Ursprungszustand vor Beginn der Dekorationsmaßnahmen zu versetzen sind.
- Für Veranstaltungen notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Auftraggeber rechtzeitig
auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und
sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren
etc. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
- Die Versicherung für eingebrachte Sachen und Personen obliegt dem Veranstalter.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
Die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür
eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern kein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben.
- Für Schäden an auf dem Parkplatz der Kanzlei abgestellten Fahrzeugen übernimmt die Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft keine Haftung.
- Die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft handelt mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der vermieteten Sache auftreten, wird sich die
Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für
Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 9 und den Regelungen des BGB haftete die Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreters der
Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft oder leitender Angestellter. Eine Verwahrung bedarf
ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstrittigen
oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung der Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft ist betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.
Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Auftragsanbahnung,
positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
- Im Falle höherer Gewalt steht der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft das Recht zu,
erteilte Aufträge ersatzlos zu stornieren.
- Die Rechnungen für erbrachten Leistungen sind 8 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug
(21 Tage nach Rechnungserhalt) ist die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft
aufrechnen oder mindern.
- Politische Vereinigungen oder Gruppierungen wollen bitte bei Anfrage diese Eigenschaft
offen legen, damit die Zustimmung für die Veranstaltung durch die Geschäftsleitung erfolgen kann. Anderfalls
ist die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende
Bereitstellungskoten zu berechnen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz der Klaiber GmbH
Steuerberatungsgesellschaft. Zur Anwendung kommt allein Deutsches Recht.
>> AGB ausdrucken
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