Villa Haux



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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Vermietungen und Veranstaltungen in den Räumlichkeiten
der Villa Haux


  1. Die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen im Vermietungs- und Veranstaltungsbereich der Villa Haux.

  2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

  3. Aufträge für die Vermietung von Räumlichkeiten werden erst für die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft verbindlich, wenn sie durch die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft schriftlich bestätigt sind. Auch sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung zu Erlangung der Gültigkeit. Eine Bestätigung kann auch in elektronischer Form (Email) zugestellt werden.

  4. Im Falle von Stornierung gelten folgende Regelungen:

    Stornierung bis 8 Tage vor Termin
    keine Gebühr
    Stornierung bei 7 und weniger Tagen vor Termin   
    50 % auf die Raummiete

    Die Berechnung der Frist beginnt mit Eingang einer schriftlichen Stornierung.

  5. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftete der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft mbH nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft keine Haftung. Sämtliches Dekomaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Mitgebrachtes Dekomaterial soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden, wobei die Räumlichkeiten unmittelbar nach Ende der Veranstaltung wieder in den Ursprungszustand vor Beginn der Dekorationsmaßnahmen zu versetzen sind.

  6. Für Veranstaltungen notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Auftraggeber rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren etc. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

  7. Die Versicherung für eingebrachte Sachen und Personen obliegt dem Veranstalter.

  8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt.

  9. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern kein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

  10. Für Schäden an auf dem Parkplatz der Kanzlei abgestellten Fahrzeugen übernimmt die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft keine Haftung.

  11. Die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft handelt mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der vermieteten Sache auftreten, wird sich die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 9 und den Regelungen des BGB haftete die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreters der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft oder leitender Angestellter. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstrittigen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Auftragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

  12. Im Falle höherer Gewalt steht der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft das Recht zu, erteilte Aufträge ersatzlos zu stornieren.

  13. Die Rechnungen für erbrachten Leistungen sind 8 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug (21 Tage nach Rechnungserhalt) ist die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft aufrechnen oder mindern.

  14. Politische Vereinigungen oder Gruppierungen wollen bitte bei Anfrage diese Eigenschaft offen legen, damit die Zustimmung für die Veranstaltung durch die Geschäftsleitung erfolgen kann. Anderfalls ist die Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskoten zu berechnen.

  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz der Klaiber GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Zur Anwendung kommt allein Deutsches Recht.



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